Logo Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 29 Abs. 1 NAV/NDAV

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/Niederdruckverordnung (NAV/NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge. Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV alle in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass Sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBEltV/AVBGasV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NAV/NDAV zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gelten die NAV/NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Das Anpassungsverlangen ist in Textform an nachfolgende Adresse zu richten:
Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
Adlerstraße 25
82467 Garmisch-Partenkirchen

gesamte Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

 

Wir benutzen Cookies
Um die Webseite optimal gestalten und anzeigen zu können, werden Cookies verwendet. Es werden ausschließlich unbedingt erforderliche Cookies eingesetzt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.