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Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 29 Abs. 1 NAV/NDAV

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/Niederdruckverordnung (NAV/NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge. Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV alle in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass Sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBEltV/AVBGasV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NAV/NDAV zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gelten die NAV/NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Das Anpassungsverlangen ist in Textform an nachfolgende Adresse zu richten:
Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
Adlerstraße 25
82467 Garmisch-Partenkirchen

gesamte Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)