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Antrag auf Sonderleerung (PDF) müllfahrzeug müll

 

Aktuelle Informationen

 

 

Grüngutannahme aus Privathaushalten der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen in der Bioabfallverwertungsanlage Loisachauen

Grüngutannahme Öffnungszeiten

Loisachauen 53

Ab dem 24.03.2026 erfolgt die kostenlose Grüngutannahme an der Bioabfallverwertungsanlage in den Loisachauen (Einfahrt bei der Kläranlage) wieder jeweils am Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr.

 

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03.08.2026

Keine Grüngutannahme am Samstag, den 15.08.2026

Am Samstag, den 15.08.2026, entfällt die Grüngutannahme bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen aufgrund des Feiertags "Mariä Himmelfahrt". Die Bioabfallverwertungsanlage ist an diesem Tag geschlossen. 
Am darauffolgenden Dienstag, den 18.08.2026, kann regulär wieder Grüngut abgegeben werden.

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17.07.2026

Problemmüllsammlung Sommer 2026

Die nächste mobile Problemmüllsammlung in Garmisch-Partenkirchen wird am 18. und am 19. September 2026 an folgenden Standorten durchgeführt:

Freitag, den 18. September 2026 von 10:00 bis 14:00 Uhr
Partenkirchen, auf dem Parkplatz der Gemeindewerke (Adlerstraße 25)

Samstag, den 19. September 2026 von 9:00 bis 13:00 Uhr
Garmisch, auf dem Parkplatz am Eisstadion

Kostenlos werden nur schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe bis maximal 50 Kilogramm angenommen. Mengen über 50 Kilogramm müssen vom Abfallerzeuger selbst entsorgt werden. Bei Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorgaben wird die Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen zurückgewiesen.

Weitere Informationen, welche Abfälle angenommen werden erfahren Sie unter der Tel.-Nr. 08821/753-6330

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05.05.2026

Ist Kehricht Biomüll?

Im Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen produziert jeder Bürger eine Menge an Biomüll von durchschnittlich 76 kg pro Jahr. Dieses Aufkommen wird in der von den Gemeindewerken betriebenen Bioabfallverwertungsanlage zu Biogas vergoren. Dazu sind komplexe technische Anlagen erforderlich.
Leider ist immer wieder festzustellen, dass Dinge im falschen Abfall landen. Ganz besonders hervorzuheben ist aus gegebenen Anlass Kehricht, welcher besonders im Herbst und Frühjahr bei der Reinigung von Hof und Terrasse anfällt. Dieser ist korrekterweise über die Restmülltonne zu entsorgen.
Neben Erde, Sand und Steinen finden sich beim Kehricht auch Schrauben, Nägel und ähnliche Dinge. Gerade die metallischen Gegenstände führen bei den technischen Anlagen zu erhöhtem Verschleiß und im schlimmsten Fall zu Schäden.
Es wird deshalb dringend gebeten, Kehricht nicht über die Biotonne, sondern im Sinne einer korrekten Abfalltrennung im Restmüll zu entsorgen. Nur so können die Anlagen fehlerfrei funktionieren und zu einer nachhaltigen Biogaserzeugung beitragen.

Weitere Informationen zur Abfalltrennung finden Sie auf unserer Homepage www.gw-gap.de und auch unter www.lra-gap.de.

Ist Kehricht Biomüll 01

Ist Kehricht Biomüll 02

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28.08.2025

Die Qualität des Biomülls - gesetzliche Verschärfung in Kraft getreten

Bereits am 01. Mai 2025 ist die neue Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist es, den Anteil an Kunststoffen im Biomüll, auch das sogenannte Bioplastik, zu minimieren. Damit soll die Umwelt geschont und die Qualität des Recyclings verbessert werden. Die Qualität hat direkt Auswirkungen auf die Müllgebühren und trifft somit alle Beteiligten. Wie Stichproben zeigen, bietet die Qualität noch erhebliches Verbesserungspotenzial.

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen verarbeiten in der eigenen Bioabfallverwertungsanlage in den Loisachauen den gesammelten Biomüll, so dass nach mehreren Prozessschritten schließlich regenerative Energie in Form von Biogas gewonnen wird. Dieses Biogas dient als Brennstoff für hocheffiziente Blockheizkraftwerke zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung für die Bürger der Marktgemeinde.
Jedoch sind nur vergärbare Bioabfälle zur Biogasgewinnung geeignet. Bioplastik hingegen beeinträchtigt den geregelten Betriebsablauf und führt zu einer höheren prozessbedingten Feststoff-Restmenge, welche teuer entsorgt werden muss.

Als Sammler von Biomüll sind die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen gesetzlich verpflichtet, die Qualität zu überprüfen. Die Überprüfung wird in der nächsten Zeit verschärft durchgeführt. Deshalb appellieren die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen nun erneut an alle Mitbürger, sich weiterhin an die Regeln zur Trennung von Abfall zu halten. Falsch befüllte Tonnen werden nicht geleert! Nähere Informationen zur Mülltrennung sind im Internetauftritt der Gemeindewerke und des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu finden.

Nähere Informationen rund um das Thema Biomüll und Bioabfallverwertungsanlage sind unter https://www.gw-gap.de/muellentsorgung zu finden.

Qualitaet Biomuell

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30.08.2024

Neuer Standort der Glassammelstelle Burgrain

Für die Glassammelstelle Burgrain wurde vom Markt Garmisch-Partenkirchen ein neuer Standort zugeteilt.
Die Sammelbehälter werden vom jetzigen Standort in der Riedwiesenstraße zum südlichen Ortsausgang (Einfahrt zu den Schrebergärten) verlegt.
Die Umsetzung erfolgt am Dienstag, den 03.09.2024.
    
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-6330.

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26.05.2023

Die wöchentliche Leerung der Biomülltonnen im Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen über die Sommermonate wird nicht durchgeführt

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen teilen mit, dass, wie bereits im aktuellen Abfallkalender ersichtlich, die zusätzliche wöchentliche Leerung der Biomülltonnen im Markt Garmisch-Partenkirchen über die Sommermonate nicht durchgeführt wird.
Der 2-wöchentliche Leerrhythmus wird, wie im übrigen Landkreis, ganzjährig beibehalten.

Der Grund hierfür ist, dass bei der wöchentlichen Zusatzleerung die Biotonnen überwiegend mit langem Grasschnitt, Strauchwerk, etc. befüllt werden, was dem Anlagenbetrieb der Bioabfallverwertungsanlage immens schadet. Es sind dadurch massive Verstopfungen und Verschleiß der Leitungen, Maschinen und Pumpen zu beklagen. Grundsätzlich nicht erwünscht sind, z. B. langer Grasschnitt, Eierschalen und kompostierbare Bioplastiktüten (die Verweildauer ist zu kurz um diese zu zersetzen).

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen bitten daher um Verständnis, dass die Biotonnen ab 2023 in den Sommermonaten nicht mehr wöchentlich geleert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-6330.

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23.06.2021

Soll das Biomüll sein?

Wenn man sich den Inhalt vieler Biomülltonnen ansieht möchte man meinen: ja.
Es lassen sich Verunreinigungen des Biomülls in Form von Tetra-Packs, Metalldosen und Plastiktüten ja bis hin zu Autobatterien oder Teerbrocken finden. Leider müssen dies die Mitarbeiter der Müll- und Bioabfallverwertungsanlage der Gemeindewerke bei den Leerungen der Biotonne im Marktgebiet und der Verarbeitung des Inhalts täglich feststellen. Es gibt sogar Trickser, die das, was nicht in die Biomülltonne gehört mit einer Schicht Biomüll kaschieren und sich darüber freuen, dass sie ihren Dreck so losgebracht haben.
Werden aber Verunreinigungen des Biotonneninhalts bereits vor der Leerung entdeckt, bleibt die Biotonne mit einem Aufkleber gekennzeichnet nicht entleert stehen. Schlecht für den Verursacher, gut für die Allgemeinheit und für die Biomethan-Produktion in der Bioabfallverwertungsanlage. Denn mit steigendem Verschmutzungsgrad steigt auch der Anlagenverschleiß und damit die Betriebskosten. Hinzu kommt noch, dass von den 6000 t pro Jahr zu verarbeiteten Biomüll nach dem Vergärungsprozess 1600 t pro Jahr Feststoffanteile als Sondermüll mit entsprechender Vor- und Nachbehandlung zu entsorgen sind. Um den Reinheitsgrad des Biomülls zu verbessern, wird derzeit darüber nachgedacht, Detektoren an den Müllfahrzeugen nachzurüsten, die die Fremdstoffe in der Biotonne erkennen. Ein entsprechendes System wurde beispielsweise mit Erfolg beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg eingeführt. Die Gemeindewerke hoffen derzeit jedoch auf die Vernunft der Bürger, damit sie auf ein solches Detektorsystem verzichten können.

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10.05.2019

Gelbe Tonnen ab sofort wieder erhältlich

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen wieder kostenpflichtig gelbe Tonnen bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen erwerben. Viele Bürger verwenden solche Tonnen gern zur Aufbewahrung „gelber Säcke“. Die Gemeindewerke weisen aber darauf hin, dass gegenüber den „Dualen Systemen“ - jedenfalls derzeit - kein Anspruch auf Leerung solcher Tonnen besteht.
Die „Dualen Systeme“, nicht etwa die Gemeindewerke oder der Landkreis, sind zuständig für die Abholung und Entsorgung der gelben Säcke bzw. der mit ihnen gesammelten Abfälle.

Nähere Informationen erhalten Sie unter (08821) 753-333.

Telefon: 08821/753-6330

E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Anfahrt

 

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Kompost-Verkauf

 

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Bild

biogasanlage

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Einwurfszeiten Glas-Container

Die Gemeindewerke bitten die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde die auf den Behältern angegebenen Einwurfzeiten einzuhalten.

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Folgende Abfälle sind Problemmüll und können bei der mobilen Problemmüllsammlung abgegeben werden:

Download

 

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Den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen wurde mit Bescheid vom 18.10.2010 die Ausnahmegenehmigung zum
Betrieb von Müllsammelfahrzeugen
in der Zeit von 06:00 - 07:00 Uhr erteilt.
Der Bescheid kann auf Anfrage bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.

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20.10.2015


BGH entscheidet Grundsatzfrage gemäß Antrag der Kommunen.

In letzter Instanz hat der BGH nun mehr klargestellt, dass Systembetreiber kein Eigentum - auch nicht in Form
des Miteigentums - an den von Kommunen gesammelten Altpapiermengen erlangen.
Damit ist die seit langem zwischen Kommunen und Systembetreibern in Streit stehende Grundsatzfrage des
Eigentums am Altpapier abschließend und zugunsten der Kommunen geklärt.
(Urteil vom 16.10.2015; Az. V ZR 240/14).

Zuvor hatte bereits das Landgericht Ravensburg und das OLG Stuttgart als Berufungsgericht entsprechend
entschieden und in seiner seit Langem vertretenen Rechtsauffassung bestätigt. Da sich mit dem Wertstoff
Altpapier in den vergangenen Jahren Erlöse erzielen ließen, kommt die Verwertung des kommunalen Anteils
am Altpapier den Bürgern zugute.

Kommunen folgen hier der Verpflichtung durch das Abgaberecht und lassen die damit erzielten Erlöse
vollständig in die Gebührenkalkulation einfließen.

 
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