Die Planung und Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den
derzeitigen gültigen EN- und DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln nach
dem Stand der Technik durchzuführen.
Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten Tipps zur Planung und Herstellung eines Grundstücksanschlusses und Grundstücksentwässerungsanlage.
Übersicht:
- Erstellung und Einreichunq eines Entwässerunqsplanes
- Erforderliche Unterlagen des Entwässerungsplanes
- Planung und Herstellung des Grundstücksanschlusses
- Allgemeine Hinweise
1. Erstellung und Einreichung eines Entwässerungsplanes
Nach Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, Kommunalunternehmen (EWS) vom 01.01.2016 ist zur Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage ein prüffähiger Entwässerungsplan in 2-facher Ausfertigung zu erstellen und einzureichen (siehe § 10 EWS).
- Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros zur Erstellung eines prüffähigen Entwässerungsplanes (siehe Punkt 2).
- Vor Beginn der Entwässerungsplanung sind Kanalangaben (Lage, Höhe...) über den Hauptsammler, bzw. evtl. bereits vorhandener Anschlüsse einzuholen.
- Die Entwässerungspläne sind in 2-facher Ausfertigung bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen, Adlerstraße 25, 82467 Garmisch-Partenkirchen (Zimmer-Nr.: 115a) einzureichen.
- Nach Prüfung (Prüfeintragungen sind zu beachten) wird ein genehmigtes Exemplar an den Bauherren (mit Rechnung über Kosten der Planprüfung) zurückgesandt.
- Erst nach der Genehmigung darf mit der Herstellung des Grundstücksanschlusses und der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen werden.
2. Erforderliche Unterlagen des Entwässerungsplanes
- Lageplan im Maßstab 1:1000.
- Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen ersichtlich ist
- Baupläne aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude im selben Maßstab und Umfang, wie sie der Baubehörde vorliegen.
- Längsschnitte aller Leitungen, nur im Unter- und Erdgeschoß zusätzlich mit der Darstellung der Entwässerungsgegenstände, im Maßstab 1:100 bezogen auf Normal Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhe, die maßgeblichen Kellersohlenhöhe, Querschnitte und Gefälle, Schächte sowie die höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen ist.
- Musterentwässerungsplan
3. Planung und Herstellung des Grundstücksanschlusses
Grundsätzlich sind die derzeitig gültige EN 12056, EN 752, EN 1610 und DIN 1986 bei
der Planung und Ausführung zu beachten.
Achtung:
Der Beginn des Herstellens, des Änderns oder des Beseitigens muss 3 Tage vorher schriftlich angezeigt werden (mittels Baubeginnsanzeige, die Sie mit der Genehmigung der Entwässerungspläne erhalten).
Nach erfolgter Ausführung des Anschlusses, ist den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen die ausgefüllte Kanal-Installationsmeldung, sowie der Nachweis zur Dichtigkeitsprüfung zuzusenden.
Der Anschluss wird daraufhin von den Gemeindewerken geprüft. Etwaige Mängel sind gemäß einer angemessenen Frist zu beheben.
4. Allgemeine Hinweise
- Die Schächte müssen der DIN EN 476 (siehe auch DIN 1986-100 7.5.2)entsprechen, wasserdicht, besteigbar mit Steighilfen sein und eine lichte Weite von 1000 mm aufweisen.
- Das Schachtunterteil ist mit einem offenen Gerinne, in der Regel DN 150 mm, auszubilden (anderweitige Dimensionen sind anhand eines hydraulischen Nachweises bei der Entwässerungseingabe vorzulegen).
- Nach Fertigstellung der Außenanlagen muss die Schachtabdeckung zu Wartungszwecken frei zugänglich sein (keine Überpflasterung, Überbauung bzw. Überschüttung mit Erdreich).
- Absturzschacht: wird zu einem Revisionsschacht ein Absturz ausgebildet, so ist dieser immer aussenliegend anzuordnen.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Rauch unter der Tel.-Nr.: 08821/753-6480 oder
Herr Klier unter der Tel.-Nr.: 08821/753-6481 zur Verfügung.