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Die Planung und Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den
derzeitigen gültigen EN- und DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln nach
dem Stand der Technik durchzuführen.

Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten Tipps zur Planung und Herstellung eines Grundstücksanschlusses und Grundstücksentwässerungsanlage.

Übersicht:

  1. Erstellung und Einreichunq eines Entwässerunqsplanes
  2. Erforderliche Unterlagen des Entwässerungsplanes
  3. Planung und Herstellung des Grundstücksanschlusses
  4. Allgemeine Hinweise

1. Erstellung und Einreichung eines Entwässerungsplanes
Nach Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, Kommunalunternehmen (EWS) vom 01.01.2016 ist zur Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage ein prüffähiger Entwässerungsplan in 2-facher Ausfertigung zu erstellen und einzureichen (siehe § 10 EWS).

  • Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros zur Erstellung eines prüffähigen Entwässerungsplanes (siehe Punkt 2).
  • Vor Beginn der Entwässerungsplanung sind Kanalangaben (Lage, Höhe...) über den Hauptsammler, bzw. evtl. bereits vorhandener Anschlüsse einzuholen.
  • Die Entwässerungspläne sind in 2-facher Ausfertigung bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen, Adlerstraße 25, 82467 Garmisch-Partenkirchen (Zimmer-Nr.: 115a) einzureichen.
  • Nach Prüfung (Prüfeintragungen sind zu beachten) wird ein genehmigtes Exemplar an den Bauherren (mit Rechnung über Kosten der Planprüfung) zurückgesandt.
  • Erst nach der Genehmigung darf mit der Herstellung des Grundstücksanschlusses und der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen werden.

2. Erforderliche Unterlagen des Entwässerungsplanes

  • Lageplan im Maßstab 1:1000.
  • Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen ersichtlich ist
  • Baupläne aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude im selben Maßstab und Umfang, wie sie der Baubehörde vorliegen.
  • Längsschnitte aller Leitungen, nur im Unter- und Erdgeschoß zusätzlich mit der Darstellung der Entwässerungsgegenstände, im Maßstab 1:100 bezogen auf Normal Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhe, die maßgeblichen Kellersohlenhöhe, Querschnitte und Gefälle, Schächte sowie die höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen ist.
  • Musterentwässerungsplan

3. Planung und Herstellung des Grundstücksanschlusses

Grundsätzlich sind die derzeitig gültige EN 12056, EN 752, EN 1610 und DIN 1986 bei
der Planung und Ausführung zu beachten.

Achtung:
Der Beginn des Herstellens, des Änderns oder des Beseitigens muss 3 Tage vorher schriftlich angezeigt werden (mittels Baubeginnsanzeige, die Sie mit der Genehmigung der Entwässerungspläne erhalten). 

Nach erfolgter Ausführung des Anschlusses, ist den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen die ausgefüllte Kanal-Installationsmeldung, sowie der Nachweis zur Dichtigkeitsprüfung zuzusenden.  

Der Anschluss wird daraufhin von den Gemeindewerken geprüft. Etwaige Mängel sind gemäß einer angemessenen Frist zu beheben.

4. Allgemeine Hinweise

  • Die Schächte müssen der DIN EN 476 (siehe auch DIN 1986-100 7.5.2)entsprechen, wasserdicht, besteigbar mit Steighilfen sein und eine lichte Weite von 1000 mm aufweisen.
  • Das Schachtunterteil ist mit einem offenen Gerinne, in der Regel DN 150 mm, auszubilden (anderweitige Dimensionen sind anhand eines hydraulischen Nachweises bei der Entwässerungseingabe vorzulegen).
  • Nach Fertigstellung der Außenanlagen muss die Schachtabdeckung zu Wartungszwecken frei zugänglich sein (keine Überpflasterung, Überbauung bzw. Überschüttung mit Erdreich).
  • Absturzschacht: wird zu einem Revisionsschacht ein Absturz ausgebildet, so ist dieser immer aussenliegend anzuordnen.

 

rs_absturz
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Rauch unter der Tel.-Nr.: 08821/753-6480 oder
Herr Klier unter der Tel.-Nr.: 08821/753-6481 zur Verfügung.