Sorgfältige Biomülltrennung
Für die Entlastung unserer Umwelt ist es sehr wichtig auf eine sorgfältige Mülltrennung zu achten, das heißt was soll in die Biotonne rein und was darf nicht hinein. Mit der Biotonne erfolgt die Sammlung von vergärbaren organischen Bioabfällen.
Es kommt leider häufig vor, dass viele Störstoffe (Plastik, Steine, Glas, Metallteile, Holz) in die Biotonnen gegeben werden und so in die Biogasanlage gelangen. Störstoffe verursachen einerseits Schäden in der Anlage (Steine, Metallteile), andererseits sind sie nicht vergärbar zu Biogas (Plastikteile, sog. Biobeutel, Holz).
Der Kompost, der aus Ihrem Bioabfall entsteht, kann z.B. in Gärtnereien oder im Garten- und Landschaftsbau verwendet werden. Die Kompostqualität ist durch die Störstoffe, insbesondere Plastikfetzen sehr beeinträchtigt.
Bitte verzichten Sie auch auf die "kompostierbare" Biobeutel!
Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne gehören:
- Blumen (ohne Kunststoffe, Draht oder Erde)
- Fette und Öle nur tierischer oder pflanzlicher Herkunft (kein Mineral- oder Synthetiköl)
- Filtertüten
- Fleischreste, auch überlagertes Fleisch, Wurstreste
- Gartenabfälle (unverholzt)
- Gemüsereste
- Kaffeesatz
- Kartoffelschalen
- Käsereste
- Knochen
- Laub, nicht mit Splitt oder Kehrricht vermischt
- Obstreste
- Pflanzen, Topfpflanzen (ohne Topf, Erde, Wurzeln)
- Pilze
- Speiseabfälle, Speisereste aller Art
- Teebeutel
- Unkraut (ohne Erde)
- Überlagerte, abgelaufene Lebensmittel (ohne Verpackungen)
Mehr dazu finden Sie hier.
Weitere Hinweise zur allgemeinen Mülltrennung finden Sie hier.
Mülltrennung Problemmüll
Bedingungen für die Annahme des Problemmülls:
Ein Umleeren der angelieferten Abfälle in andere Behältnisse ist bei der Sammlung grundsätzlich nicht möglich. Schadstoffhaltige Abfälle sind nur in bruch- und auslaufsicheren Behältnissen abzugeben (insbesondere bei Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Quecksilber oder sonstigen umweltgefährdenden Stoffen). Kostenlos werden nur schadstoffhaltige Abfälle bis maximal 50 Kilogramm angenommen. Mengen über 50 Kilogramm müssen vom Abfallerzeuger selbst entsorgt werden. Bei Nichtbeachtung der gemeindlichen Vorgaben, wird die Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen zurückgewiesen. Abfälle für die Problemmüllsammlung:
Folgende Abfälle können bei der mobilen Problemmüllsammlung abgegeben werden:
- Laborchemikalien und Gifte (u. a. zyanid- und arsenhaltige Substanzen)
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art
- Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Salze, Beizmittel, Bleichbäder
- Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer)
- PCB-befüllte Kondensatoren
- Spraydosen (mit / ohne Inhalt)
- Batterien
- Ölhaltige Abfälle (Ölfilter, Unterbodenschutz, Ölschlämme)
- Lacke und Lasuren (in flüssiger Form)
- Haushaltsreiniger, Abfluß- und Rohrreiniger, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel, Metall- und Silberputzmittel
- Lösemittelhaltige Substanzen wie Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Reinigungsbenzin, Fleck- und Rostentferner, Desinfektionsmittel, Spiritus, Terpentin, Kleber, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Kalt- und Motorreiniger, Aceton
Folgende Abfälle werden bei diesen Sammlungen n i c h t mitgenommen und müssen folgendermaßen entsorgt werden:
- ausgetrocknete Lacke = Hausmüllabfuhr
- Körperpflegemittel = Hausmüllabfuhr
- Dispersionswandfarben ausgehärtet = Hausmüllabfuhr
- Mineral- und Synthetiköle = zurück zu Verkaufsstellen
- Munition kostenpflichtig = über Händler (Polizei)
- Sprengkörper kostenpflichtig = über Händler (Polizei)
- Feuerwerkskörper kostenpflichtig = über Händler (Polizei)
- Druckgasflaschen kostenpflichtig = über Händler
- Altmedikamente = Restmüll
- Akkus = Recyclinghof
- Autobatterien = Reclyclinghof oder über Händler
- Energiesparlampe = Recyclinghof
Ausnahmeregelung bezüglich Mineral-Altöl:
Altöl (unvermischt) ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg kostenlos angenommen.
- Größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefon-Nr.: 08821/753-6330 oder per
Mülltrennung Sperrmüll
Sperrmüll ist Abfall aus privaten Haushalten, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht in eine 120 Liter Restmülltonne passt oder das Entleeren eines solchen Gefäßes erschwert. Der Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und abtransportiert.
Gegenstände die bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden:
- Sperrmüll: Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Federbetten, Kissen, Liegen, Sofas, Kommoden, Truhen, Nachtkästchen, Schränke, Buffets, Regale, Tische, Schreibtische, Sitzbänke, Sessel, Stühle, Sitzecken, sonstige Möbel, Bilder, Spiegel, Teppiche, Bodenbeläge (PVC), Schaumgummi, Skier, Surfbretter, Kinderwägen
- Eisen: Eisenteile, Fahrräder (ohne Reifen)
- Elektrogeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, sonstige Elektrogeräte
Von der Abholung ausgenommen ist Sperrmüll, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht mit den technischen Einrichtungen der eingesetzten Sammelfahrzeuge verladen werden kann. Haus-, Bio- und Problemmüll, Wertstoffe und Bauschutt sowie Sperrmüll aus Gewerbebetrieben wird nicht mitgenommen.
Jeder Haushalt kann zweimal im Jahr die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen.
Elektrogeräte können im Recyclinghof in den Loisachauen 5, von Montag bis Freitag von 14:00 - 17:00 Uhr und am Samstag von 8:00 - 12:00 Uhr auch kostenlos abgegeben werden.
Antrag auf Sperrmüllabfuhr:
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt mittels kostenpflichtiger Abrufkarten, die bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen erworben werden können.
Normale Sperrmüllkarte (rote Karte): 40 €.
Abfuhrzeitraum ab Abgabe der ausgefüllten Karte maximal 6 Wochen
Vorgezogene Sperrmüllkarte (gelbe Karte): 55 €.
Abfuhrzeitraum ab Abgabe der ausgefüllten Karte maximal 14 Kalendertage
Express-Sperrmüllkarte (grüne Karte): 60 €.
Abfuhrzeitraum ab Abgabe der ausgefüllten Karte innerhalb von einer Arbeitswoche, je nach Verfügbarkeit der Termine durch die Rudolf Spichtinger GmbH.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei unserem Kundenservice über die noch möglichen Termine.
Mengenbegrenzung bei allen drei Abfuhrkarten sind drei Kubikmeter Sperrmüll oder 300 kg.
Selbstanlieferung von Sperrmüll:
Besteht die Möglichkeit seinen Sperrmüll selbst anzuliefern, kann dieser mit der normalen
Sperrmüllkarte für 30 €, an der Müllumladestation der Firma Spichtinger in den Loisachauen 5, bis zu einem Gewicht von 300 Kilogramm abgegeben werden.
Es wird nur Sperrmüll mitgenommen, dessen Abfuhr mit der Abrufkarte beantragt wurde.
Abfuhr des Sperrmülls:
Die Mitteilung über den Tag der Abfuhr erfolgt ca. eine Woche vor der Abholung. Den Sperrmüll möglichst erst zum Abfuhrtermin geschlossen am äußersten Straßen- bzw. Gehsteigrand so aufstellen, dass er vom Abfuhrpersonal ohne Schwierigkeiten aufgeladen werden kann. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch den Sperrmüll nicht behindert oder gefährdet werden. Nach Abholung des Sperrmülls sind verschmutzte Flächen zu säubern.
Gemeindewerke
Adlerstraße 25
82467 Ga.-Pa.
Telefon (08821) 753-6330
Telefax (08821) 753-6321
E-Mail:
Mülltrennung Glassammlung
Altglas (Glasflaschen, Glaskonserven, usw.) gehört farblich getrennt in die an den Sammelstandorten aufgestellten Container.
An folgenden Sammelstandorten im Gemeindegebiet kann Altglas in den Sammelcontainern entsorgt werden.
Garmisch:
Alleestraße, Wittelsbacher Park
Archstraße, Loisachbad
Klammstraße, Parkplatz Alpspitz-Wellenbad
Thomas-Knorr-Straße/Burgstraße
Maximilianstraße, Sportplatz "Am Gröben"
Windschäufelnstraße/St.-Martin-Straße
Partenkirchen:
Adlerstraße/Amselstraße
Karl-und-Martin-Neuner-Platz, Parkplatz Skistadion Nordseite
Hauptstraße/Unterfeldstraße
Maxstadtstraße/Mittenwalder Straße
Schornstraße, an der Partnachbrücke
Burgrain:
Südlicher Ortsausgang, bei Einfahrt Schrebergärten
Kaltenbrunn:
Parkplatz östlich des Bahnhofes
Griesen:
Wanderparkplatz
Einwurfzeiten:
Bitte halten Sie die auf den Behältern angegebenen Einwurfszeiten ein.
Ablagerungen:
Es dürfen nur die auf den jeweiligen Sammelbehältern angegebenen Stoffe eingeworfen werden. Müllablagerungen jeglicher Art im Bereich der Sammelbehälter sind nicht zulässig.
Bitte halten Sie die Containerstandorte im Sinne der Anwohner sauber und beachten Sie die Einwurfzeiten.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefon-Nr.: 08821/753-6330 oder per
Mülltrennung Gelber Sack
Der gelbe Sack muss vor der Abholung zugebunden werden (Verschlussband ist in der Seitenfalte eingearbeitet). Verschlossene Säcke sind am Tag vor der Abholung neben die Restmülltonnen zu stellen. Die Termine für die Abholung der gelben Säcke entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Korrekt befüllte Säcke sowie Verkaufsverpackungen die in den gelben Sack gehören, können auch im Recyclinghof, Loisachauen 9 abgegeben werden.
Nur korrekt befüllte Säcke werden mitgenommen.
In den gelben Sack gehören nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen, Weißblech und Aluminium mit dem "Grünen Punkt" (Duales System).
Zu den vorgenannten Verpackungen gehören zum Beispiel:
- Kunststoffe =
Folien: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
Flaschen: Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel
Becher: Milchprodukte, Margarine
Schaumstoffe: Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen - Verbundstoffe = Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen
- Styropor aus Umverpackung (nur mit grünem Punkt, ansonsten Recyclinghof)
- Aluminium = Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Dosen, Alu-Folien
- Weißblech = Dosen für Getränke, Tiernahrung, Obst, Gemüse
Die Wertstoffe bitte nur sauber und ohne Inhaltsstoffe in den gelben Sack geben. Die gelben Säcke werden mit einem Fassungsvermögen von 90 Liter kostenlos zur Verfügung gestellt und können im Kundenzentrum der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen abgeholt werden.
Folgende Abfälle gehören nicht in den gelben Sack; sie werden wie folgt entsorgt:
- Haus- und Biomüll = Rest- und Biomülltonne
- Glas = Glascontainer
- Altpapier = Papiertonne
- Hartkunststoffe wie z. B. Eimer, Kanister und Pflanzgefäße = Recyclinghof
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefon-Nr.: 08821/753-6330 oder per