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Hier finden Sie den Antrag zur Änderung der Abfallbehältnisse als PDF-Format zum ausdrucken.

Antrag zur Gestellung der Abfallbehälter

Volumen und Größe der Abfallbehältnisse

Restmüll:
Fahrbare, graue Müllnormtonnen aus Kunststoff mit 80 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 45 cm Tiefe 50 cm Höhe 100 cm.

Fahrbare, graue Müllnormtonnen aus Kunststoff mit 120 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 50 cm Tiefe 60 cm Höhe 100 cm.

Fahrbare, grüne Müllgroßbehälter aus Kunststoff mit 660 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 140 cm Tiefe 80 cm Höhe 125 cm.

Fahrbare, grüne Müllgroßbehälter aus Kunststoff mit 1.100 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 140 cm Tiefe 125 cm Höhe 150 cm.

Grüne Müllsäcke für verstärkten Anfall mit dem Aufdruck "Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen" mit einem Fassungsvermögen von 70 Liter.


Biomüll:
Fahrbare, braune Müllnormtonnen aus Kunststoff mit 120 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 50 cm Tiefe 60 cm Höhe 100 cm.


Altpapier:
Fahrbare, blaue Müllnormtonnen aus Kunststoff mit 120 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 50 cm Tiefe 60 cm Höhe 100 cm.

Fahrbare, blaue Müllnormtonnen aus Kunststoff mit 240 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 60 cm Tiefe 75 cm Höhe 110 cm.

Fahrbare, blaue Müllgroßbehälter aus Kunststoff mit 1100 Liter Füllraum.
Größe der Mülltonnen: Breite 140 cm Tiefe 125 cm Höhe 150 cm.


Leichtverpackungen – "Gelber Sack":
Gelbe Sammelsäcke mit einem Fassungsvermögen von 90 Liter.

240 Liter Tonne oder 1100 Liter Container – "Gelber Sack"
Das Bestellformular finden Sie hier


Abfuhrhäufigkeit der Abfallbehältnisse:

 

Die Abfuhr der o. g. Abfallbehältnisse erfolgt an einem Tag, in 14-tägigem Rhytmus. Auf Antrag kann die Abfuhr der grünen Müllgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum auch wöchentlich erfolgen. Die Leerungstage Ihres Anwesens erfahren Sie unter "Termine Müllabfuhr".

Bereitstellung der Abfallbehältnisse:

  • Der Standplatz der Abfallbehälter muss sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die Abfälle anfallen.
  • Die von den Gemeindewerken zur Verfügung gestellten Abfallbehältnisse sind so aufzustellen, dass sie nicht unnötig angehoben werden müssen. Sie sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Für Schäden an den Abfallbehältnissen haftet der Anschlusspflichtige.
  • Abfallbehältnisse bis 240 Liter werden von den Mitarbeitern der Gemeindewerke vom Standplatz zum Fahrzeug gebracht, entleert und wieder zurückgestellt.
  • Da die Abfallbehältnisse stets geschlossen sein sollten, dürfen sie nicht überfüllt werden (der Deckel muss sich noch schließen lassen).
  • Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehältnisse eingepresst, eingestampft oder in ihnen verbrannt werden.
  • Abfallbehältnisse dürfen nicht mit verdichteten, verbrannten, leicht entzündlichen, brennenden, glühenden, heißen oder flüssigen Abfällen befüllt werden.
  • Sperrige Gegenstände und Abfälle, die die Abfallbehältnisse, Sammelfahrzeuge oder Entsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhnlich verschmutzen können, dürfen ebenfalls nicht eingefüllt werden.

Absperrung der Abfallbehältnisse:

Die Abfallbehältnisse dürfen vom Anschlusspflichtigen abgeschlossen werden. Hierbei muss gewährleistet sein, daß die Behältnisse nicht beschädig werden und am Abfuhrtag die Möglichkeit der Leerung besteht. Die Mülltonnenverschlüsse werden von den Gemeindewerken nicht geöffnet.

Nachfolgend eine Auswahl von Firmen, die Mülltonnenverschlüsse anbieten:

Gröbl Schlüsseldienst
Sankt-Martin-Straße 47, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon: 08821/52609

Lidl Schlüsseldienst
Ludwigstraße 84, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon: 08821/3781

IBA Rottenburg
Gartenstraße 87, 72108 Rottenburg, Telefon: 07472/21638 

Catslip
Thurn-und-Taxis-Straße 32, 82336 Feldafing,Telefon: 08157/3141

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Telefon-Nr.: 08821/753-6330 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

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