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Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen

 
 
Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5

Abwendungsvereinbarung Strom

 

Grund- und Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltkunden

Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden,
die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Strom, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind,
zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.

  • automatisch und fair versorgt
  • keine Laufzeit
  • für Garmisch-Partenkirchen

Ab dem 01.08.2024 gelten für Haushaltskunden in den Grund- und Ersatzversorgung Strom folgende Preise:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 146,67€ 31,86 ct/kWh
  (netto) (123,25€) (26,77 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 181,18€  
  (netto) (152,25€)  
in der Hochtarifzeit (HT) * brutto   34,84 ct/kWh
  netto   (29,28 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) * brutto   25,83 ct/kWh
  netto   (21,71 ct/kWh)


Preise inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer in Höhe von 19%, gültig .

*Tarifzeiten:      
Niedertarifzeiten (NT) Montag – Freitag:   0-6 Uhr und 22-24 Uhr
  Samstag:   0-6 Uhr und 13-24 Uhr
 

Sonntag/Feiertag:

 

0-24 Uhr

 

Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie hier:

Preise ab 01.08.2024 (PDF)

Preise ab 01.02.2024 (PDF)

 

 

Öffentliche Bekanntmachung
Preisanpassung in der Ersatzversorgung Strom
für Nicht-Haushaltskunden

 

1. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung

Ab dem 01.02.2024 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise
für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Strom-
Ersatzversorgung:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 146,67 € 33,65 ct/kWh
  (netto) (123,25 €) (28,28 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 181,18 €  
  (netto) (152,25 €)  
in der Hochtarifzeit (HT) brutto   36,03 ct/kWh
  netto   (30,28 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) brutto   28,37 ct/kWh
  netto   (23,84 ct/kWh)

 

2. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung

Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 27,69 ct/kWh berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend § 40 Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Stromlieferanten zu tragende Belastungen (insb. Netz- und Messentgelte, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Netzumlage, Stromsteuer) einschließlich der Umsatzsteuer.

3. Stromlieferbedingungen

Diese Preise und Bedingungen gelten für die Strom-Ersatzversorgung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insb. des § 38 EnWG. Den Verbrauch des Kunden können die Gemeindewerke schätzen, wenn der Kunde trotz Aufforderung keinen Zugang zum Stromzähler ermöglicht oder, falls er zur Mitteilung seines Zählerstandes aufgefordert wurde, diesen nicht mitgeteilt hat.

4. Schwachlastzeiten / Niedertarifzeiten

→ Werktage (Montag bis Freitag): 0 Uhr bis 6 Uhr und 22 Uhr bis 24 Uhr
→ Samstage: 0 Uhr bis 6 Uhr und 13 Uhr bis 24 Uhr
→ Sonntage und in Garmisch-Partenkirchen geltende gesetzliche Feiertage: 0 Uhr bis 24 Uhr

5. Zahlungsverzug und Folgen

Bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung können die Gemeindewerke die Kosten, die sie als Verteilnetzbetreiber dafür in ihrem Preisblatt ausweisen, an den Kunden weiterberechnen.

6. Zusatz

Sämtliche vorgenannten Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-
Strom® und Zugspitz-Strom®. Detaillierte Informationen zu
den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter www.gw-gap.de/preise/preise-strom

Preise ab 01.02.2024 (PDF)

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

 

                                                                                                                                                          

 

Download StromGVV (PDF)

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