Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen |
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Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 |
Grund- und Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltkunden |
Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden,
die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Strom, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind,
zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.
- automatisch und fair versorgt
- keine Laufzeit
- für Garmisch-Partenkirchen
Ab dem 01.08.2024 gelten für Haushaltskunden in den Grund- und Ersatzversorgung Strom folgende Preise:
Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 146,67€ | 31,86 ct/kWh | |
(netto) | (123,25€) | (26,77 ct/kWh) | |
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 181,18€ | ||
(netto) | (152,25€) | ||
in der Hochtarifzeit (HT) * | brutto | 34,84 ct/kWh | |
netto | (29,28 ct/kWh) | ||
in der Niedertarifzeit (NT) * | brutto | 25,83 ct/kWh | |
netto | (21,71 ct/kWh) |
Preise inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer in Höhe von 19%, gültig .
*Tarifzeiten: | |||
Niedertarifzeiten (NT) | Montag – Freitag: | 0-6 Uhr und 22-24 Uhr | |
Samstag: | 0-6 Uhr und 13-24 Uhr | ||
Sonntag/Feiertag: |
0-24 Uhr |
Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung
Preisanpassung in der Ersatzversorgung Strom
für Nicht-Haushaltskunden
1. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung
Ab dem 01.02.2024 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise
für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Strom-
Ersatzversorgung:
Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 146,67 € | 33,65 ct/kWh | |
(netto) | (123,25 €) | (28,28 ct/kWh) | |
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 181,18 € | ||
(netto) | (152,25 €) | ||
in der Hochtarifzeit (HT) | brutto | 36,03 ct/kWh | |
netto | (30,28 ct/kWh) | ||
in der Niedertarifzeit (NT) | brutto | 28,37 ct/kWh | |
netto | (23,84 ct/kWh) |
2. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung
Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 27,69 ct/kWh berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend § 40 Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Stromlieferanten zu tragende Belastungen (insb. Netz- und Messentgelte, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Netzumlage, Stromsteuer) einschließlich der Umsatzsteuer.
3. Stromlieferbedingungen
Diese Preise und Bedingungen gelten für die Strom-Ersatzversorgung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insb. des § 38 EnWG. Den Verbrauch des Kunden können die Gemeindewerke schätzen, wenn der Kunde trotz Aufforderung keinen Zugang zum Stromzähler ermöglicht oder, falls er zur Mitteilung seines Zählerstandes aufgefordert wurde, diesen nicht mitgeteilt hat.
4. Schwachlastzeiten / Niedertarifzeiten
→ Werktage (Montag bis Freitag): 0 Uhr bis 6 Uhr und 22 Uhr bis 24 Uhr
→ Samstage: 0 Uhr bis 6 Uhr und 13 Uhr bis 24 Uhr
→ Sonntage und in Garmisch-Partenkirchen geltende gesetzliche Feiertage: 0 Uhr bis 24 Uhr
5. Zahlungsverzug und Folgen
Bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung können die Gemeindewerke die Kosten, die sie als Verteilnetzbetreiber dafür in ihrem Preisblatt ausweisen, an den Kunden weiterberechnen.
6. Zusatz
Sämtliche vorgenannten Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-
Strom® und Zugspitz-Strom®. Detaillierte Informationen zu
den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter www.gw-gap.de/preise/preise-strom