Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen
Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV |
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Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden, die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Erdgas, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind, zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.
- automatisch und fair versorgt
- keine Laufzeit
- für Garmisch-Partenkirchen
Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas von Haushaltskunden
Ab dem 01.08.2024 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise für Haushaltskunden in der Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas:
Tarifstufe | Verbrauchsgrenzen von bis |
Jahres- grundpreis |
Arbeitspreis | ||
Stufe 1 | 0 kWh | 7.000 kWh | brutto | 72,00 € | 12,60 ct/kWh |
(netto) | (60,50 €) | (10,59 ct/kWh) | |||
Stufe 2 | 7.001 kWh | 25.000 kWh | brutto | 100,56 € | 12,19 ct/kWh |
(netto) | (84,50 €) | (10,24 ct/kWh) | |||
Stufe 3 | 25.001 kWh | 150.000 kWh | brutto | 167,20 € | 11,92 ct/kWh |
(netto) | (140,50 €) | (10,02 ct/kWh) | |||
Stufe 4 | 150.001 kWh | 500.000 kWh | brutto | 406,99 € | 11,77 ct/kWh |
(netto) | (342,01 €) | (9,89 ct/kWh) | |||
Stufe 5 | 500.001 kWh | 1.500.000 kWh | brutto | 1.783,52 € | 11,49 ct/kWh |
(netto) | (1.498,76 €) | (9,66 ct/kWh) | |||
Die Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-Gas® und Zugspitz-Gas®. Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter Preise Gas |
Preisanpassung in der Ersatzversorgung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden
1. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung
Ab dem 01.07.2024 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Erdgas-Ersatzversorgung:
Tarifstufe | Verbrauchsgrenzen von bis |
Jahres- grundpreis |
Arbeitspreis | ||
Stufe 2 | 10.001 kWh | 25.000 kWh | brutto | 100,56 € | 16,33 ct/kWh |
(netto) | (84,50 €) | ( 13,72 ct/kWh) | |||
Stufe 3 | 25.001 kWh | 150.000 kWh | brutto | 167,20 € | 16,07 ct/kWh |
(netto) | (140,50 €) | ( 13,50 ct/kWh) | |||
Stufe 4 | 150.001 kWh | 500.000 kWh | brutto | 406,99 € | 15,91 ct/kWh |
(netto) | (342,01 €) | ( 13,37 ct/kWh) | |||
Stufe 5 | 500.001 kWh | 1.500.000 kWh | brutto | 1.783,52 € | 15,64 ct/kWh |
(netto) | (1.498,76 €) | ( 13,14 ct/kWh) |
In den angegebenen Nettopreisen sind u.a. die Kosten für Netznutzung, des Messstellenbetriebes und für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (0,816 ct/kWh), die Energiesteuer (0,550 ct/kWh) und die Konzessionsabgabe (0,270 ct/kWh) berücksichtigt. Die Preise enthalten die derzeit geltende Umsatzsteuer von 19%.
2. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung
Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 9,64 ct/kWh berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend §40 Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Gaslieferanten zu tragende Belastungen (insb. Netz- und Messentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe (0,270 ct/kWh), CO2-Abgabe nach dem BEHG (0,816 ct/kWh), Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Gasspeicherumlage (0,250 ct/kWh) einschließlich der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 19%.
3. Erdgaslieferbedingungen
Diese Preise und Bedingungen gelten für die Erdgas-Ersatzversorgung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insb. des §38 EnWG. Den Verbrauch des Kunden können die Gemeindewerke schätzen, wenn der Kunde trotz Aufforderung weder seinen Zählerstand mitgeteilt noch den Gemeindewerken Zugang zum Gaszähler ermöglicht hat.
4. Zahlungsverzug und Folgen
Bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung können die Gemeindewerke die Kosten, die sie als Verteilnetzbetreiber dafür in ihrem Preisblatt ausweisen, an den Kunden weiterberechnen.
5. Zusatz
Diese Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-Gas® und Zugspitz-Gas®. Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter gw-gap.de/preise/preise-gas
Erdgas mit klimawirksamen CO2-Ausgleich - unsere Option Klima +
Ihr Beitrag zum Klimaschutz
Mit der Option Klima+ tragen Sie mit einem Beitrag von 0,3 Cent pro kWh aktiv zur Reduzierung von Schadstoff-Emissionen bei, indem diese zu 100% ausgeglichen werden. Dabei wird in Klimaschutzprojekte investiert, die ohne Mittel aus den Zertifikaten nicht finanziert und realisiert werden könnten – und oft auch soziale Verbesserungen bewirken.
Je mehr Haushalte sich für die Option Klima+ entscheiden, desto größer die Möglichkeiten für einen klimawirksamen CO2-Ausgleich. Die Kraftwerksbetreiber und Energieversorger müssen das Angebot dann entsprechend anpassen und mehr in Klimaschutzmaßnahmen investieren. Auf Dauer tragen Sie somit zur Reduzierung der Treibhausgase bei.
Das Prinzip "Ökogas"
Beim Verbrauch von Gas durch Haushalte und bei der Förderung und dem Transport entsteht Kohlenstoffdioxid (CO2). Diese Emissionen lassen sich leider nicht vermeiden. Deshalb gleichen Erdgaslieferanten den Ausstoß im selben Maße aus, indem entweder selbst Klimaschutzprojekte finanziert oder CO2-Zertifikate solcher Projekte gekauft werden.
Energielieferanten berechnen die CO2-Emissionen anhand der Gasnutzung unter Verwendung der Emissionsfaktoren von Öko-Instituten und des Bundesumweltministeriums. In einem zweiten Schritt werden diese Emissionen ausgeglichen, indem TÜV-geprüfte CO2-Minderungsrechte (Zertifikate) erworben werden. Die Einnahmen aus diesen Zertifikaten werden wiederum in Klimaschutzprojekte investiert, die CO2 einsparen. Dabei ist es egal in welchem Land die Klimaschutzprojekte umgesetzt werden, da sich die Treibhausgase über die gesamte Erde verteilen.
Mit der Option "Klima+" bieten die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen ein klimawirksames CO2 Produkt an, mit dem jeder Kunde seinen Beitrag zur Umwelt leisten kann.
Klimaschutzprojekt: Schutz und nachhaltige Nutzung von Wäldern in Brasilien
Klimaschutzprojekt: Ökostromerzeugung aus Methangas in Deutschland
Klimaschutzprojekt: Ökostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Indien
Grundversorger
Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen beliefern derzeit die meisten Haushaltskunden im Konzessionsgebiet der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen mit Gas.
Gemäß § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2025 - 31.12.2027) als Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 1 EnWG benannt.