Bereits am 01. Mai 2025 ist die neue Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist es, den Anteil an Kunststoffen im Biomüll, auch das sogenannte Bioplastik, zu minimieren. Damit soll die Umwelt geschont und die Qualität des Recyclings verbessert werden. Die Qualität hat direkt Auswirkungen auf die Müllgebühren und trifft somit alle Beteiligten. Wie Stichproben zeigen, bietet die Qualität noch erhebliches Verbesserungspotenzial.
Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen verarbeiten in der eigenen Bioabfallverwertungsanlage in den Loisachauen den gesammelten Biomüll, so dass nach mehreren Prozessschritten schließlich regenerative Energie in Form von Biogas gewonnen wird. Dieses Biogas dient als Brennstoff für hocheffiziente Blockheizkraftwerke zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung für die Bürger der Marktgemeinde.
Jedoch sind nur vergärbare Bioabfälle zur Biogasgewinnung geeignet. Bioplastik hingegen beeinträchtigt den geregelten Betriebsablauf und führt zu einer höheren prozessbedingten Feststoff-Restmenge, welche teuer entsorgt werden muss.
Als Sammler von Biomüll sind die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen gesetzlich verpflichtet, die Qualität zu überprüfen. Die Überprüfung wird in der nächsten Zeit verschärft durchgeführt. Deshalb appellieren die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen nun erneut an alle Mitbürger, sich weiterhin an die Regeln zur Trennung von Abfall zu halten. Falsch befüllte Tonnen werden nicht geleert! Nähere Informationen zur Mülltrennung sind im Internetauftritt der Gemeindewerke und des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu finden.
Nähere Informationen rund um das Thema Biomüll und Bioabfallverwertungsanlage sind unter https://www.gw-gap.de/muellentsorgung zu finden.