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Zum 01.03.2022 werden wir die Verbrauchspreise („Arbeitspreise“) in der Strom-Grundversorgung von Haushaltskunden anheben, am Beispiel der Eintarifmessung um 1,83 ct/kWh. Der Grundpreis sinkt dabei um jährlich 0,96 €. Nachstehend die Lieferpreise ab 01.03.2022:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 116,92€ 32,38 ct/kWh
  (netto) (98,25€) (27,21 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 151,43€  
  (netto) (127,25€)  
in der Hochtarifzeit (HT) brutto   35,87 ct/kWh
  netto   (30,14 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) brutto   26,92 ct/kWh
  netto   (22,62 ct/kWh)

 

Diese Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-Strom® und Zugspitz-Strom®. Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter www.gw-gap.de/preise/preise-strom.