Für Gewerbekunden, die wegen der Covid19-Krise in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten drohen, bieten wir derzeit folgende Möglichkeiten:
1. Abschlagszahlungen bei Strom, Gas, Wasser und Abwasser
Für Betriebe, bei denen der Verbrauch weitgehend zum Erliegen kommt, kann der April-Abschlag, auf Antrag, ausgesetzt werden. Die einmal getroffene Regelung für April wird beibehalten und monatlich neu entschieden, sofern und solange die krisenbedingten Beschränkungen des Geschäftslebens andauern.
2. Abfallgebühren
Auf (formlosen) Antrag wird Betrieben, die mehr als eine Abfalltonne haben, bis zur Aufhebung der krisenbedingten Einschränkungen nur noch eine Tonne berechnet. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die übrigen Tonnen solange nicht mehr zur Abholung bereitzustellen.
Kann diese Regelung nicht angewendet werden, weil nur ein großes Abfallbehältnis vorhanden ist, und ist krisenbedingt mit weniger Abfällen zu rechnen, so kann das große Abfallbehältnis vorübergehend wie eine entsprechend kleinere Tonne abgerechnet werden.