Grund- und Ersatzversorgung
Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen |
||
Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 |
Grund- und Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltkunden |
Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden,
die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Strom, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind,
zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.
- automatisch und fair versorgt
- keine Laufzeit
- für Garmisch-Partenkirchen
Ab dem 01.08.2024 gelten für Haushaltskunden in den Grund- und Ersatzversorgung Strom folgende Preise:
Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 146,67€ | 31,86 ct/kWh | |
(netto) | (123,25€) | (26,77 ct/kWh) | |
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 181,18€ | ||
(netto) | (152,25€) | ||
in der Hochtarifzeit (HT) * | brutto | 34,84 ct/kWh | |
netto | (29,28 ct/kWh) | ||
in der Niedertarifzeit (NT) * | brutto | 25,83 ct/kWh | |
netto | (21,71 ct/kWh) |
Preise inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer in Höhe von 19%, gültig .
*Tarifzeiten: | |||
Niedertarifzeiten (NT) | Montag – Freitag: | 0-6 Uhr und 22-24 Uhr | |
Samstag: | 0-6 Uhr und 13-24 Uhr | ||
Sonntag/Feiertag: |
0-24 Uhr |
Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung
Preisanpassung in der Ersatzversorgung Strom
für Nicht-Haushaltskunden
1. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung
Ab dem 01.02.2024 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise
für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Strom-
Ersatzversorgung:
Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 146,67 € | 33,65 ct/kWh | |
(netto) | (123,25 €) | (28,28 ct/kWh) | |
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) | Jahresgrundpreis | Arbeitspreis | |
brutto | 181,18 € | ||
(netto) | (152,25 €) | ||
in der Hochtarifzeit (HT) | brutto | 36,03 ct/kWh | |
netto | (30,28 ct/kWh) | ||
in der Niedertarifzeit (NT) | brutto | 28,37 ct/kWh | |
netto | (23,84 ct/kWh) |
2. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung
Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 27,69 ct/kWh berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend § 40 Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Stromlieferanten zu tragende Belastungen (insb. Netz- und Messentgelte, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Netzumlage, Stromsteuer) einschließlich der Umsatzsteuer.
3. Stromlieferbedingungen
Diese Preise und Bedingungen gelten für die Strom-Ersatzversorgung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insb. des § 38 EnWG. Den Verbrauch des Kunden können die Gemeindewerke schätzen, wenn der Kunde trotz Aufforderung keinen Zugang zum Stromzähler ermöglicht oder, falls er zur Mitteilung seines Zählerstandes aufgefordert wurde, diesen nicht mitgeteilt hat.
4. Schwachlastzeiten / Niedertarifzeiten
→ Werktage (Montag bis Freitag): 0 Uhr bis 6 Uhr und 22 Uhr bis 24 Uhr
→ Samstage: 0 Uhr bis 6 Uhr und 13 Uhr bis 24 Uhr
→ Sonntage und in Garmisch-Partenkirchen geltende gesetzliche Feiertage: 0 Uhr bis 24 Uhr
5. Zahlungsverzug und Folgen
Bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung können die Gemeindewerke die Kosten, die sie als Verteilnetzbetreiber dafür in ihrem Preisblatt ausweisen, an den Kunden weiterberechnen.
6. Zusatz
Sämtliche vorgenannten Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-
Strom® und Zugspitz-Strom®. Detaillierte Informationen zu
den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter www.gw-gap.de/preise/preise-strom
Alpspitz Strom® 2023
Unser Strom für Garmisch-Partenkirchen |
- Vertragslaufzeit von einem Jahr
- Bestpreisabrechnung Ihres Verbrauchs
- automatische Anpassung auch an sinkende Preise
- mit der Option "ökoLOGISCH" einen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Region leisten
- für Garmisch-Partenkirchen
Zum 01.03.2023 wird eine außerplanmäßige Preissenkung für unsere Bestandskunden stattfinden. Die genaue Höhe können Sie den unten aufgeführten Preisen entnehmen. Die meisten Kunden profitieren ebenfalls von der aus Bundesmitteln finanzierten gesetzlichen Strompreisbremse. Für Haushaltskunden und kleinere Unternehmen wird der Brutto-Arbeitspreis pro kWh für ca. 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Das heißt Sie zahlen für diesen Verbrauch nur 40 ct/kWh inkl. Umsatzsteuer.
Besonderer Referenzpreis für die Niedertarifzeiten
Ab dem 1. August 2023 greift die Änderung des Strom-Preisbremsengesetzes. Diese gewährt Haushaltskunden für den Zeitraum von August bis Dezember 2023 eine zusätzliche Entlastung, indem sie den Referenzpreis im Niedertarif auf 28 ct/kWh festlegt. Diese Entlastung wird im Zuge der Jahresabrechnung berücksichtigt.
Reduzierte Preise ab 01.03.2023
Eintarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | 50,08 ct/kWh | 90,04 €/Jahr |
über 1000 kWh | 46,99 ct/kWh | 121,03 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Zweitarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | HT*) 56,02 ct/kWh NT*) 42,84 ct/kWh |
114,54 €/Jahr |
über 1000 kWh | HT*) 51,86 ct/kWh NT*) 42,84 ct/kWh |
155,53 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Vetragspreise ab 01.01.2023
Eintarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | 60,66 ct/kWh | 90,04 €/Jahr |
über 1000 kWh | 57,56 ct/kWh | 121,03 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Zweitarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | HT*) 94,04 ct/kWh NT*) 21,66 ct/kWh |
114,54 €/Jahr |
über 1000 kWh | HT*) 89,94 ct/kWh NT*) 21,66 ct/kWh |
155,53 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Bruttopreise inkl. derzeit geltende Umsatzsteuer.
*)Tarifzeiten: | ||
Niedertarifzeiten (NT): | Montag – Freitag: | 0-6 Uhr und 22-24 Uhr |
Samstag: | 0-6 Uhr und 13-24 Uhr | |
Sonntag/Feiertag: | 0-24 Uhr | |
Hochtarifzeiten (HT): | Umfasst alle Zeiten, die nicht von den Niedertarifzeiten abgedeckt sind. |
Alpspitz Strom®
Unser Strom für
|
- Grundvertragslaufzeit bis zum Ende des Jahres
- Monatliche Kündigungsfrist nach der Grundvertragslaufzeit
- mit der Option "ökoLOGISCH" einen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Region leisten
zum Tarifrechner Antrag Alpspitz STROM® (PDF)
Preise ab 01.08.2024
Eintarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | 32,58 ct/kWh | 119,79 €/Jahr |
über 1000 kWh | 29,48 ct/kWh | 150,78 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Zweitarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | HT*) 35,91 ct/kWh NT*) 24,73 ct/kWh |
136,79 €/Jahr |
über 1000 kWh | HT*) 31,86 ct/kWh NT*) 24,73 ct/kWh |
177,31 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Preise ab 01.01.2024
Eintarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | 41,81 ct/kWh | 119,79 €/Jahr |
über 1000 kWh | 38,72 ct/kWh | 150,78 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Zweitarifmessung | Arbeitspreis | Grundpreis |
bis 1000 kWh | HT*) 45,14 ct/kWh NT*) 33,97 ct/kWh |
136,79 €/Jahr |
über 1000 kWh | HT*) 41,10 ct/kWh NT*) 33,97 ct/kWh |
177,31 €/Jahr |
Option "ökoLOGISCH" | 1,00 ct/kWh |
Bruttopreise inklusive derzeit geltender Umsatzsteuer.
*)Tarifzeiten: | ||
Niedertarifzeiten (NT): | Montag – Freitag: | 0-6 Uhr und 22-24 Uhr |
Samstag: | 0-6 Uhr und 13-24 Uhr | |
Sonntag/Feiertag: | 0-24 Uhr | |
Hochtarifzeiten (HT): | Umfasst alle Zeiten, die nicht von den Niedertarifzeiten abgedeckt sind. |
Anlagenschema BAVA
Kompostierbare Biobeutel
Leider sind die sogenannten „kompostierbaren“ Beutel oder „Biobeutel“ im praktischen und heute üblichen Anlagenbetrieb nicht realistisch abbaubar oder kompostierbar. Sie enthalten meist sogar noch sehr kleine synthetische Komponenten, die im Kompost verbleiben und ihn verunreinigen können.
Die „kompostierbaren“ Beutel sind in der Biogasanlage nicht vergärbar. Es kann keine Energie daraus gewonnen werden. Sie erschweren und belasten als Störstoffe lediglich die Anlagenführung.
Zum vollständigen biologischen Abbau brauchen „kompostierbare“ Verpackungen mindestens 10-12 Wochen. Diese Zeiten werden in der Nachrotte und Kompostierung in der Praxis nicht erreicht. Die Folge ist eine Verunreinigung des Kompostes durch nur teilweise oder gar nicht zersetzte Beutel.
Verunreinigter Kompost belastet die Umwelt und den Geldbeutel der Müllgebührenzahler, da dieser teurer als Restmüll entsorgt werden muss.
Zur Sammlung von Biomüll empfehlen wir Tüten oder Säcke aus Papier. Sie können die Sammelbehältnisse auch mit Zeitungspapier auskleiden. Es saugt auftretende Sickersäfte auf und verhindert dadurch unangenehme Gerüche. In der Küche haben sich gelochte Sammelbehälter (zwecks Trockenhaltung durch Belüftung) mit Papiertüten oder Zeitungspapier bewährt. Wenn Sie im Winter den Boden der Biotonne mit Zeitungspapier oder –Knäueln auslegen, friert der Bioabfall nicht so leicht fest.
Alternativ können Sie auch saugfähiges Papier wie Filtertüten oder Papiertücher aus Zellstoff (Taschentücher, Küchenrollen, Papierservietten) zum Einwickeln des Bioabfalls benutzen.
Bioabfallbehälter mit Zeitungspapier ausgekleidet