ISMS Zertifikat
im Zulauf
Tätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Gas
- Tätigkeitsabschlüsse (§ 6b Absatz3 Satz 6 EnWG)
- Internet-Veröffentlichungen (§6b Absatz 7 Satz 5 EnWG)
Fäkalienannahme
Für Gewerbekunden besteht die Möglichkeit, Fäkalien direkt bei der Kläranlage anzuliefern. Um dieses Angebot nutzen zu können, ist eine vorherige Registrierung bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen notwendig, welche unter 08821753-6482 vorgenommen werden kann. Nach dieser Registrierung können mit entsprechender Voranmeldung Fäkalien angeliefert werden, vorausgesetzt
- die Kläranlage verfügt zum gewünschten Anlieferungszeitpunkt über entsprechende Kapazitäten,
- die Anlieferung erfolgt während der Öffnungszeiten der Kläranlage und
- es ist entsprechend geschultes Personal vor Ort, um die Annahme zu überwachen und durchzuführen.
Die Gemeindewerke behalten sich vor, die Annahme von Fäkalien abzulehnen, wenn die Annahme aufgrund betrieblicher Belange oder anderer Gründe nicht möglich ist. Die Gemeindewerke behalten sich ebenfalls vor, diese Dienstleistung zukünftig nicht mehr anzubieten.
Werden Fäkalien angeliefert gelten derzeit, vorbehaltlich zukünftiger Preisänderungen, folgende Preise
(Stand 01.01.2024):
- Fäkalienanfuhr:
28,20 € pro Kubikmeter. - stark verunreinigtes Material
Wird stark verunreinigtes Material angeliefert, muss dieses gesondert behandelt werden. Das Material darf keine Feststoffe (z.B. Steine, Tücher, Knochen, Holz, Kunststoffe) enthalten. Mit Feststoffen verunreinigtes Material wird grundsätzlich nicht angenommen.
Für diesen Mehraufwand wir ein Zuschlag erhoben, dieser beträgt derzeit:
11,25 € pro Kubikmeter.
Die Entscheidung darüber, ob angelieferte Fäkalien angenommen werden, regulär eingebracht werden können oder als stark verunreinigtes Material zu behandeln sind, obliegt den jeweils zuständigen Mitarbeitern der Gemeindewerke. Sie legen diese Zuordnung für den Einzelfall fest. Etwaig im Vorfeld erteilte Vorauskünfte sind unverbindlich, maßgeblich ist allein die vor Ort nach Inaugenscheinnahme des Anlieferungsgutes getroffene Zuordnung.